Kostenübernahme bei einer Psychotherapie
Wir sind als approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe eingetragen.
Die meisten privaten Krankenversicherungen tragen die Kosten für eine Psychotherapie. Die Beihilfestelle erstattet die Therapiekosten bei indizierter Behandlung grundsätzlich. In welcher Höhe die Kosten erstattet werden, erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Erstattungsstelle. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit als Selbstzahler die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung in unseren Praxen zu tragen.
Generell richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie der Abrechnungsempfehlung der BPTK, PKV und Beihilfen vom 1.7.2024. Für Selbstzahler betragen die Kosten für eine 50-minütige Einzelsitzung ca. 150€.
Zur direkten Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen sind wir nicht berechtigt, da wir keinen entsprechenden Vertrag mit den Kassen geschlossen haben. Falls Sie eine Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie durch eine der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. TK, DAK, BEK, AOK etc.) wünschen, wenden Sie sich z.B. an die Terminservicestelle der KV Nordrhein unter Tel. 0211 5970 8990 oder an die allgemeine Patientenservicenummer 116 117, um eine passende Praxis zu finden. Die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist hier leider nicht möglich.